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Einflussmöglichkeiten von Mandatsträger:innen im Prozess der Bauleitplanung

Dokumentation zum Seminar vom 16.09.2022

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung in der Gemeinde. Das Baugesetzbuch weist der Bauleitplanung diese Aufgabe als zentrales Element zu. Danach ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Zur rechtsverbindlichen Steuerung dieser Bodennutzung sieht das Bauplanungsrecht einen zweistufigen Aufbau der Bauleitplanung vor. Zunächst soll für das gesamte Gebiet der Gemeinde ein Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt werden. Mit Hilfe von relativ grobmaschigen Darstellungen soll dieser die Grundzüge der Boden- und Grundstücksnutzungen vorbereiten. Der FNP wird deshalb auch „vorbereitender Bauleitplan“ genannt. Auf der Basis des FNP erarbeiten die Kommunen – gewissermaßen als zweite Stufe der Bauleitplanung – je nach Erforderlichkeit für bestimmte Teilflächen des Stadtgebietes Bebauungspläne. Diese sollen mit flächenscharfen Regelungen die Nutzung des Planungsgebietes rechtsverbindlich leiten. Bebauungspläne werden deshalb „verbindliche Bauleitpläne“ genannt. In einem Online-Seminar am 16.09.22 ging Rainer vom Lehn folgenden Fragen nach: Welchen Einfluss können kommunale Fraktionen auf diese Prozesse nehmen? Welche Möglichkeiten der Umsetzung des Klimaschutzes und für Maßnahmen des Klimaschutzes sind möglich? Rainer vom Lehn ist Dipl. Ing. Landschaftsplanung, Landschaftsarchitekt, MSc. im Real Estate Management, Lehrtätigkeit an der TU Berlin für Ökologie und Nachhaltigkeit im Studiengang REM, Fachbereichsleiter in einer Bauverwaltung.

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