GBK Redaktion

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Bildet Banden für die Parität in Brandenburg: das Bündnis für Parität Brandenburg!

Ein Beitrag von Anna Emmendörfer, Bündnis für Parität Brandenburg

Der Frauenanteil in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte Brandenburgs liegt bei 27,6% (Bonk und Obinger, 2022). Gleichstellung in Brandenburg? Immer noch ein langer Weg!

Im Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg e.V. organisieren sich 25 Frauenorganisationen. Wir setzen uns für Geschlechtergerechtigkeit ein und fordern mehr Frauen in politischen Parlamenten. Zur Verwirklichung der Parität braucht es verschiedene Strategien. Die Gründung lokaler Paritäts-Netzwerke, die Sichtbarmachung von Frauen als Vorbilder in politischen Verantwortungspositionen, gezielte Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und die strategische Vorbereitung politischer Schritte gehören dazu. Letzteres passiert im Bündnis für Parität Brandenburg. Hier brauchen wir euch!

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AKP 3/2022: Handel und Gewerbe

In diesem Heft geht es um Wirtschaftsförderung, Handwerk und Nachhaltigkeit, um Gewerbe in der Stadt und die Transformation eines Industriestandorts. Es geht um das Messegeschäft nach Corona und die Nachnutzung eines Kaufhauses, um regionale Ernährungswirtschaft und Dorfläden.

Weitere Themen:

  • Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine – Erstmal ankommen
  • Energie-Krise – Kurz vor dem Überkochen
  • Region Hannover: Klimaanpassung klar kommunizieren
  • Gendersensible Sprache in der öffentlichen Verwaltung
  • Mein Recht als Ratsmitglied: Gleichbehandlung

Einzelpreis: 11 Euro plus 1,40 Euro Versand, weitere Infos unter www.akp-redaktion.de

Corona-bedingte Beschränkungen zu Sitzungen

Corona-bedingte Beschränkungen des Zutritts zu Sitzungen des Landtages und kommunaler Vertretungskörperschaften

Den Stadtverordnetenversammlungen, Kreistagen und Gemeindevertretungen haben über die Geschäftsordnung und das Hausrecht Möglichkeiten, den Zugang zur Sitzung und zum Tragen von Masken zu regulieren. Das ergibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst es des Brandenburger Landtages.

Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags Brandenburg ist mit der Prüfung der Frage beauftragt worden, ob Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen (sog. „2 G-Regeln“ und „3 G-Regeln“) auch für Sitzungen des Landtages und der kommunalen Vertretungskörperschaften eingeführt werden können. Hier werden die Fragen und kurze Auszüge wiedergegeben. Der Link zum gesamten Gutachten befindet sich am Ende des Textes.

Frage 1. Können die sog. 3 G-Zugangsbeschränkungen trotz einer fehlenden Regelung in einem förmlichen Parlamentsgesetz oder in einer Rechtsverordnung auch im Landtag Brandenburg oder in den kommunalen Vertretungskörperschaften wie etwa Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen verpflichtend für Mitglieder in dem jeweiligen Gremium für Sitzungen (auch Ausschusssitzungen) zur Anwendung gebracht werden, beispielsweise über das jeweilige Hausrecht?

Antwort
Vorsitzende kommunaler Vertretungskörperschaften können 3 G-Regeln in Ausübung ihrer Ordnungsgewalt nach § 37 Abs. 1 BbgKVerf erlassen. Das gleiche Recht steht den Kommunalvertretungen aus ihrer Geschäftsordnungskompetenz zu; hiernach erlassene Vorgaben haben dabei Vorrang und sind vom Vorsitzenden umzusetzen

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Photovoltaik auf Freiflächen

Dokumentation zum Seminar vom 30.04.2022

mit

  • Karl-Heinz Remmers, Bundesverband neue Energiewirtschaft, Solar- Unternehmer
  • Dr. Julia Wiehe, Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (angefragt)
  • Dr. Jan Thiele, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Thomas Simon, Barnim Energiegesellschaft, Kreiswerke Barnim

Die erneuerbaren Energien werden stärker ausgebaut. Auf die Kommunen kommz mit den Anträgen von Photovoltaik-Anlagen eine neue Aufgabe zu, für die oft die Fachkenntnis fehlt, aber auch ausreichend Personal. Letztendlich entscheiden die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen über die Nutzung der Flächen. Die Kommunalpolitiker*innen sind gefordert, Konzepte zu bewerten und zu beurteilen.

In diesem Seminar

  • wird das Genehmigungsverfahren vorgestellt,
  • werden unterschiedliche Anlagentypen präsentiert und
  • die Auswirkungen auf die Landschaft und Natur und Kriterien zur Bewertung vorgestellt.

Aufgezeigt werden weiterhin

  • die kommunalen Möglichkeiten, von den Anlagen zu profitieren und
  • ob Kommunen, z.B. mit Hilfe von Kreiswerken, selber Anlagen betreiben können.
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Vortrag von Karl-Heinz Remmers
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Vortrag von Dr. Julia Wiehe
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Vortrag von Dr. Jan Thiele
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Vortrag von Thomas Simon

Kommunalpolitik und der Ukrainekrieg

Die Fachzeitschrift für alternative Kommunalpolitik (AKP) stellt in einem Ukraine-Dossier Anfragen und Anträge Grüner Kreistags-, Stadtrats- und Gemeinderatsfraktionen sowie weitere Links zusammen. Diese Seite wird von der Redaktion kuratiert und regelmäßig aktualisiert.

Kommunalpolitik und der Ukraine-Krieg
Ukraine-Dossier der AKP

Eine Zusammenstellung der bündnisgrünen Bundestagsfraktion
Was Kommunalpolitiker*innen jetzt wissen müssen

  • Hunderttausende Menschen suchen in Deutschland Schutz vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine.
  • Viele Kommunen haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen und bereiten sich darauf vor, dies auch in Zukunft zu tun.
  • Wir zeigen hier auf, was wir von Bundesebene aus tun, um die Aufnahme Geflüchteter zu unterstützen und fassen kommunale Handlungsoptionen zusammen, denn Kommunal- und Regionalpolitiker*innen sind hier oft die ersten Ansprechpartner*innen.

https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-migration-flucht/fluechtende-aus-der-ukraine

Ukraine: Umfangreiches Informationsmaterial für Schulleitungen und weitere Bereiche
Damit Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine schnell und pragmatisch aufgenommen werden können, hat das Bildungsministerium (MBJS) den Schulen umfangreiches Material zur Verfügung gestellt. Kern ist eine aktuelle Handreichung mit Hinweisen zur Schulpflicht, Aufnahme, Beschulung, Förderung und Integration von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern.Die Handreichung enthält Informationen zu den empfohlenen medizinischen Untersuchungen, Schulaufnahmeverfahren in den verschiedenen Jahrgangstufen, Einstellung von zusätzlichem Personal, Organisation von Fördermaßnahmen oder auch über die Unterstützungs- und Kommunikationsstruktur.
Anlage Handreichung: Schulplicht, Aufnahme, Beschulung, Förderung und Integration ukrainischer Schülerinnen und Schüler
Weitere Informationen aus dem Ministerium für Bildung Jugend und Sport zur Unterstützung bei der Hilfe von Geflüchteten –  https://mbjs.brandenburg.de/ukraine-aktuell.html
Brandenburger Informationsseite zur Ukraine: https://landesregierung-brandenburg.de/