GBK Redaktion

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Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen

Chancen und Risiken für die Kommune von Helmut Adamaschek

In vielen Gemeinden Brandenburgs sind zahlreiche Anfragen und Anträge zum Bau von Freiflächensolaranlagen (Solarparks) auf landwirtschaftlichen Flächen eingereicht.  Für die Bewilligung von Solarparks sind  die Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit verantwortlich. Im Gegensatz zu Windkraftanlagen gibt es keine Einschränkungen durch übergeordnete (Regional) Planungen. Bis 2015 durften Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur auf Konversionsflächen, auf versiegelten Flächen und auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen errichtet  werden. Diese bestehende Flächenkulisse des EEG 2014 wurde erweitert und „benachteiligte Flächen“ (Anmerkung 1)  wurden als für Photovoltaikanlagen nutzbare Flächen ergänzt. In Brandenburg können ca. 80% der landwirtschaftlichen Flächen als benachteiligt gelten.

Welche Faktoren erklären den „run“ auf Solarparks? Wesentlich ist, dass die Module für Solaranlagen effizienter und billiger geworden sind, die Gewinnerwartungen sind entsprechend gewachsen. Brandenburg bietet für Investoren besonders günstige Voraussetzungen: große zusammenhängende Flächen, dünn besiedelte Räume.

Die beantragten Anlagen beanspruchen immer größere Flächen. Waren Ackerflächen bis 2016 auf 20 Hektar begrenzt, nehmen die Flächen inzwischen gigantische Ausmaße an (bis 200 ha und mehr).

Welche Chancen und Risiken sind mit der Errichtung von Solarparks verbunden?

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AKP 06/21: Sozialpolitik

Titelbild AKP Sozialpolitik

Trotz träger Strukturen und finanzieller Engpässe: Wir stellen nachahmenswerte Projekte vor, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung oder für Obdachlose. Außerdem im Schwerpunkt von AKP 6/21: Was ändert sich gerade beim Jugendrecht? Und wie funktioniert Sozialpolitik überhaupt?

Weitere Themen:

  • Juli-Sturzfluten im Rhein-Erft-Kreis – The Days After Tomorrow
  • Konzessionsverträge: Kleine Zeitfenster für wichtige Entscheidungen
  • Paragrafen 218 und 219a – Wir leben schließlich nicht im Mittelalter
  • Mein Recht als Ratsmitglied: Abstimmung
  • Siedlungsflächenwachstum – Vom Donut zum Krapfen

Lesen Sie aus diesem Heft:

Katja Meier:
Antisemitismus geht uns alle an

5.11.2021 – Mitgliederversammlung

am Freitag, dem 5. November 2021 um 19:00 Uhr

im Kulturhaus Babelsberg, Karl-Liebknecht-Str. 135, 14480 Potsdam
(Haltestelle S-Bahn, Rathaus Babelsberg, Potsdam)

GBK Brandneburg Mitgliederversammlung 2021
Foto: GBK Brandenburg

Die Versammlung beginnt um 19:00 Uhr und zwar nach dem Seminar „Gut Vorsitzen“ von 16:00 bis 19:00 Uhr mit Juliane Amlacher, zu dem wir Euch ebenfalls herzlich einladen.

Wer nur an der Versammlung teilnehmen möchte, vermerke dieses bitte bei der Anmeldung im Notizfeld.

AKP 05/2021: Resilienz

Kommunen müssen an ihrer Widerstandskraft und Robustheit gegenüber Krisen arbeiten: Wenn es um die Folgen des Klimawandels oder die Corona-­Pandemie geht, um Hacker-­Angriffe oder wirtschaftliche Verwerfungen. Oder um noch unbekannte Herausforderungen.

Weitere Themen:

  • Sichere Bildung in der Pandemie – Luftfilter und Co.
  • Jugend in der Kommune: Unsichtbar oder eingebunden?
  • Mein Recht als Ratsmitglied: Organtreue und Obliegenheiten
  • Das Potenzial der Dächer: Solare Baupflicht
  • Mehrwegsysteme in der Gastronomie

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Britta Haßelmann schreibt über „Stadt – Land – Zukunft:  Gut und gerne leben auf dem Land“ >>>

Inhaltsverzeichnis und Material-Links zum Schwerpunkt >>>

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AKP 3/2021: Mobilität

AKP 3/2021: Mobilität

Fahrrad-Boom und E-Tretroller-Verleihsysteme, Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen, Lieferverkehr mit Mikrodepots und Logistik auf dem Land, von der kommunalen Mobilitätsstrategie bis zur Bundesebene: Der Schwerpunkt Mobilität in AKP 3/21 ist eine runde Sache.

Weitere Themen:

  • Rietberger Förderprogramm für Klimaschutz
  • Digitalisierungsausschuss in Bielefeld
  • Klärschlamm-Entsorgung: Ungeklärte Fragen
  • Mein Recht als Ratsmitglied: Befangenheit
  • Kommunalwahlen in Hessen

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