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„Meine Stadt der Zukunft“

„Meine Stadt der Zukunft“ – Landesinitiative startet

Mit der Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ will das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Städte in Brandenburg fit für die Zukunft machen. Landesweit sollen vier Modellvorhaben ausgewählt werden und alle Städte sollen vom Wissenstransfer profitieren. Interessierte Kommunen können sich ab Herbst als Modellstadt bewerben. Einsendeschluss ist der 15. Januar 2021.

„Die Städte in Brandenburg stehen neben den Herausforderungen der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Daseinsvorsorge auch vor den aktuellen Fragen wie Klimawandel, Digitalisierung und sozialer Zusammenhalt. Die Arbeits- und Lebensbereiche der Menschen werden sich ändern und damit auch ihr Mobilitätsverhalten. Die Energie- und Wärmewende findet in den Städten statt. Mit der Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ wollen wir die Städte in Brandenburg bei einer selbstbewussten, zukunftsorientierten Stadtentwicklungspolitik unterstützen. Sie sollen sich mit ihren Entwicklungschancen auseinanderzusetzen und dabei die Bürgerinnen und Bürger und weitere Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft einbeziehen. Wir wollen gemeinsam nach Lösungen suchen,“ sagte Infrastrukturminister Guido Beermann auf der heutigen Auftaktveranstaltung in Cottbus.

Die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ sieht einerseits die Auswahl und Begleitung von vier Modellvorhaben und andererseits die Organisation eines Wissenstransfers für alle Städte vor.  Expertenwissen soll damit besser in der Breite sowie für alle Städte zugänglich gemacht werden.

Das MIL fördert im Rahmen der Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ Modellvorhaben, die sich visionär, intensiv und ortsspezifisch mit der Ausgestaltung von Zukunftsthemen auseinandersetzen. Dafür sind rund zwei Jahre vorgesehen. Es können Beteiligungsformen für alle Generationen organisiert und Konzepte erarbeitet werden, um eine von der Stadtgesellschaft gemeinsam getragene Vision „Meine Stadt der Zukunft“ zu entwickeln.

Die Landesinitiative soll ihre Wirksamkeit über die Modellstädte hinaus entfalten. Mit Formaten wie Konferenzen und spezifischen Workshops soll der Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu Zukunftsthemen der Stadtentwicklung in allen Städten des Landes Brandenburg befördert werden.

Die teilnehmenden Städte erhalten in den Jahren 2021 und 2022 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Die Mittel sind zweckgebunden und können für die Beauftragung Dritter und für Sachkosten eingesetzt werden. Der kommunale Eigenanteil beträgt 20 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten. Bewerben können sich interessierte Städte über ein Antragsformular, das ab sofort auf der Homepage des MIL (https://mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.673292.de) verfügbar ist. Die Anträge müssen bis zum 15. Januar 2021 vorliegen. Die Auswahl der Städte als Modellvorhaben erfolgt durch eine Jury aus externen Expertinnen und Experten unter Berücksichtigung der Zukunftsfähigkeit und des Innovationsgehalts des Konzepts, der Qualität des integrierten Ansatzes sowie der Umsetzungsorientierung.

Ist eure Stadt dabei?

Neues im Kommunalwiki?

Was gibt es neues beim Kommunal-Wiki? Das Kommunalwiki ist eine Seite der Heinrich-Böll-Stiftung, die kommunale Themen aufbereitet und zu verschiedenen Schlagworten eine Suche anbietet. Schwerpunkte wie „Informationen für neu gewählte Kommunalpolitiker*innen“ runden das Bild ab. Es ist eine gute Vernetzungsplattform, an der sich alle Kommunalpolitiker*innen beteiligen können.

Jetz gibt es auch einen newsletter des Kommunalwiki, der alle 2 Monate über neue Artikel und Schwerpunkte informiert.

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Kinder: Schwerpunkt der AKP 5/20

Wie können Kinder mitbestimmen? Wie lernen sie in Corona-Zeiten? Was macht einen inklusiven Spielplatz aus? Was kann Kommunalpolitik für die gebeutelten Kindertheater tun, was für Kinder in den ländlichen Regionen? Und wie können Jugendhilfeausschüsse mehr beim Haushalt mitreden? Um diese und weitere Themen geht es in AKP 5/20: „Kinder“.

Weitere Themen:

  • Kommunalverwaltungen: Das Virus treibt die Digitalisierung an
  • Karstadt-Krise und Corona: Die letzten Sargnägel der Innenstädte?
  • Schrottimmobilien gefährden Gesundheit und Wohlbefinden
  • Folgen der Pandemie für Öffentliche Bibliotheken
  • Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Gutachten Bike+Ride / Park+Ride im Land Brandenburg

Im Jahr 2010 ließ das damalige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erstmals den Bedarf an Bike-and-Ride- sowie Park-and-Ride-Anlagen untersuchen. Im Ergebnis wurde 2011 der „Leitfaden Parken am Bahnhof – Abstellen von Fahrrad und Auto leicht gemacht im Land Brandenburg“ herausgegeben, der seither den Landesbehörden, Landkreisen sowie Kommunen bei der Planung und Ausgestaltung von B+R- und P+R-Anlagen zur Information und Unterstützung dient.

Die Verkehrsprognose 2030 des VBB für die Länder Berlin und Brandenburg prognostiziert nun jedoch insbesondere auf den pendlerstarken Korridoren nach Berlin einen weiteren Anstieg der Fahrgastzahlen. Damit wird auch im Vorlauf zu den Bahnhöfen eine steigende Nachfrage an B+R- sowie P+R-Stellplätzen einhergehen. Aufgrund dieser veränderten Rahmenbedingungen wurde die Bedarfsermittlung 2011 aktualisiert sowie bundesweite Trends und Innovationen für die zukünftige Entwicklung von Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen in Brandenburg bewertet.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden im Endbericht „Bike+Ride / Park+Ride im Land Brandenburg“ zusammengefasst >>>

Arbeitshilfe Bebauungsplanung vollständig überarbeitet

Die Arbeitshilfe Bebauungsplanung wurde nicht nur vollständig überarbeitet, sondern auch erweitert und der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Sie enthält praktische Hinweise zur Erstellung von Bebauungsplänen und bietet einen Überblick über die immer komplexer werdenden Fragestellungen und zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften im Bau- und Planungsrecht.

Städte und Gemeinden sowie die Genehmigungsbehörden waren auch diesmal bei der Themenauswahl dabei. So beschäftigt sich die Neuauflage mit den Themen Intensivtierhaltung und Digitalisierung (darunter XPlanung und Datenschutz) sowie mit den Möglichkeiten der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung nach § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch.

Die Bandbreite der Stichworte ist groß. Sie reicht von Abenteuer- und Bauspielplätzen, über Klimaschutz und Klimaanpassung in Bebauungsplänen bis hin zu Sondergebieten für Windkraftanlagen und zur Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen.

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