GBK Redaktion

Zum Seminarangebot >>>

13.06.25 : Strategische Vorausschau statt Wette: ein Plädoyer für zukunftssichere Investitionen?

von 17:30 – 19:00 Uhr, online

Impuls und Diskussion von und mit Stephan Naundorf

Investitionen der öffentlichen Hand basieren häufig auf Prognosen. Nutzen-Kosten-Analysen oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen suggerieren dabei Sicherheit. Sie brechen eine ungewisse Zukunft und komplexe Wechselwirkungen in der Realität auf ein rechnerisches Ergebnis runter. Dabei basieren sie auf einer Vielzahl von Annahmen, die durch Modellierung solange verändert werden können, bis das gewünschte Ergebnis errechnet ist. Das ist – im besten Falle – nichts anderes als eine Wette auf eine bestimmte Zukunft. 

Das Problem: Wetten können verloren werden! Öffentliches Geld ist zu wertvoll, um es in einem Wettspiel zu riskieren!

Durch die Nutzung von Strategischer Vorausschau kann dieses Risiko massiv reduziert werden. Der Grundgedanke ist einfach: Es gibt verschiedene mögliche Zukünfte, nicht eine. Diese Tatsache gilt es anzuerkennen. Dann können öffentliche Investitionen so entwickelt werden, dass sie möglichst robust in verschiedenen Zukünften ihren politisch gewollten Zweck erfüllen. Die Anwendung der Prinzipien der „humble governance“ – also der demütigen Regierungsführung – erlaubt es schließlich auch, bei Bedarf nachzusteuern.

Stephan Naundorf ist unter anderem ehemaliger Vorsitzender des Regulierungspolitischen Ausschuss der OECD, Dozent an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und im Hauptberuf Beamter der Bundesregierung

Kosten:Die Teilnahme ist kostenfrei.
Veranstalter:Grün-Bürgerbewegte Kommunalpolitik im Land Brandenburg (GBK) e.V.
c/o Böll-Stiftung
Jägerstr. 2
14467 Potsdam
Ansprechpartner*in:Ansgar Gusy, Frauke Havekost
info[aet]gbk-brandenburg.de
Telefon: +49 331 582 4606

Anmeldung zum Seminar


    Arbeitsort Brandenburg?

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Stern.

    Sport und Bewegung- Schwerpunkt der AKP 1/25

    Titelbild der AKP 1/25

    Was der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen für Sportvereine bedeutet, wird ebenso thematisiert wie die Gestaltung zeitgemäßer Förderrichtlinien oder die sanierungsbedürfte Sportinfrastruktur. Außerdem geht es um Sportentwicklungspläne, das Konzept Safe Sport, um die Bewegungsförderung und das Schwimmenlernen von Kindern sowie das Netzwerken mit Sportvereinen.

    Weitere Themen:

    • Ampel-Bilanz aus Sicht der Kommunen
    • Bürgerräte – Mit dem Los Probleme lösen
    • Verwaltung: Böblingen bringt Arbeit und Familie in Einklang
    • Biodiversität im Siedlungsraum – Mehr Vielfalt wagen!
    • Grüne in kommunalen Aufsichts- und Verwaltungsräten

    Aus diesem Heft:

    Nachhaltiges Planen und Bauen in Brandenburg

    Die Broschüre des MIL richtet sich an Bauherrinnen, Bauherren, bauwillige und interessierte Bürger in Brandenburg, die einen Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten des nachhaltigen Bauens erhalten möchten. Sie soll zum einen innovative Ansätze, praktische Lösungen und inspirierende Beispiele für nachhaltiges Planen und Bauen aufzeigen und zum anderen Antworten auf Fragestellungen geben, die es in diesem Kontext zu beantworten gilt.

    Download 17,5 MB

    Grünflächen im Land Brandenburg- Insektenfreundliche Pflege

    Öffentliche Grünflächen bieten Menschen Raum für Freizeit und Erholung und tragen so zur Lebensqualität bei. Sie verbessern das Klima in urbanen Räumen, bieten häufig Schatten und leisten einen Beitrag zur Kühlung und zur besseren Wasserversickerung. Grünflächen sind somit ein wichtiger Beitrag zur kommunalen Klimaanpassung. Außerdem bieten naturnah angelegte Grünflächen Insekten und anderen Tieren Nahrung und Lebensräume und tragen so zum Schutz der Artenvielfalt bei. Ein neuer vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz herausgegebener Praxis-Leitfaden für die insektenfreundliche Pflege öffentlicher Grünflächen bietet wertvolle Tipps und Anregungen, wie bestehende Lebensräume erkannt, insektenfreundlich gepflegt oder neu angelegt werden können.

    Insektenschutz ist nicht nur ein wichtiges Thema im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft, sondern auch im urbanen Lebensraum. Der Leitfaden richtet sich daher vorrangig an die Bauhöfe und Grünflächenämter der Kommunen und Landkreise, aber auch an Vereine, Wohnungsbaugenossenschaften und Ehrenamtliche sowie weitere interessierte Personen, die sich um die Grünflächenpflege im urbanen Raum kümmern. Urbane Grünflächen, wie beispielsweise Parkanlagen, Wiesen, Straßenränder oder Verkehrsinseln, stellen insgesamt eine große Fläche in Brandenburg dar und bieten damit viel Potenzial für Insektenschutzmaßnahmen.

    Dabei fehlt es selten am Willen, Arten- und Insektenschutz anzugehen, sondern meist an naturschutzfachlichem Wissen und dessen praktischer Umsetzung. An dieser Stelle setzt der nun veröffentlichte Leitfaden an. Er soll eine Hilfestellung sein, um Grünflächen im Sinne des Insektenschutzes zu gestalten und damit die Artenvielfalt in Brandenburg zu fördern.

    Der Handlungsdruck zum Schutz der Insekten ist groß, denn der Rückgang der Insektenvielfalt ist gravierend: So gilt bereits ein Drittel der jemals in Brandenburg nachgewiesenen Tagfalterarten als ausgestorben, verschollen oder unmittelbar vom Aussterben bedroht. Bei anderen Insektengruppen zeigt sich ein ähnlicher Trend.

    Der Rückgang der Insekten hat dabei sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht schwerwiegende Folgen. Insekten sind ein wichtiger Bestandteil der Nahrungskette, ihr Schwund hat direkte Auswirkungen auf die Bestände vieler Vögel, Amphibien, Reptilien, Fische und Säugetiere. Darüber hinaus sorgen Insekten für die Bestäubung von Nutzpflanzen und schaffen fruchtbare Böden.

    Grünflächen im Land Brandenburg (PDF)
    Dateigröße: 8.7 MB

    03.12.2024 Seminar- Dokumentation: Das neue Kinder- und Jugendgesetz

    19-21 Uhr, Online-Seminar

    Mit Thomas Birk, Experte für Bildung und Jugend

    Thomas Birk stellte die Kapitel des Gesetzes vor und ordnete diesen Erfolg der rot-schwarz-grünen Landesregierung ein. Brandenburg ist das erste Bundesland, dass ein Kinder- und Jugendgesetz verabschiedet hat. Er erläuterte die Herausforderungen, vor denen die Jungedämter stehen, wenn sie spätestens ab 2028 auch Anträge nach dem SGB IX bearbeiten müssen. Seine Empfehlung: diesen Prozeß schon so früh wie möglich zu beginnen.Dafür sind Beschlüsse des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlungen nötig. Besonders hob er hervor, dass Kinder- und Jugendbeteiligung nun immer mitgedacht und mitgeplant werden muss, auch auf Landesebene.

    Janny Armbruster, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, ging in ihrem Statement auf die Verbesserungen für behinderte Jugendliche ein, die durch das Gesetz erfolgen.

    Seit 1. August 2024 ist mit dem „Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen“ ein umfassendes Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz in Kraft getreten.

    Es entstand auf Basis eines breiten Beteiligungsprozesses und bildet die neue Rechtsgrundlage der örtlichen und landesweiten Kinder- und Jugendhilfe, vieler Fachstellen und Gremien. Es stärkt die Beteiligungs- und Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen und setzt u.a. neue Schwerpunkte bei Inklusion und Prävention.