GBK Redaktion

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Kommunales Notlagegesetz verabschiedet

Der Brandenburger Landtag hat gestern ein Notlagengesetz verabschiedet, um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen auch in Pandemie-Zeiten zu sichern. Damit kann das Ministerium des Inneren und für Kommunales eine Rechtsverordnung erlassen,der der Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen muss. Befristet ist das Gesetz bis Mitte des Jahres.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen Fraktion, Benjamin Rachke:

„Wir haben heute im Landtag die gesetzliche Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Parlamente in der momentanen Corona-Pandemie geschaffen – darüber bin ich sehr erleichtert. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Hoheit der Kommunalparlamente und die demokratischen Rechte und Strukturen auch auf dieser Ebene gewahrt bleiben. Zuletzt konnten Sitzungen durch die sich ausbreitende Pandemie vielerorts nur noch vereinzelt stattfinden. Dabei ist die Arbeit der Kommunalparlamente aktuell wichtiger denn je. Mit dem Beschluss erhalten die Kommunen nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern es wird auch das gesundheitliche Risiko für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger minimiert, da es erstmals möglich wird, andere Sitzungsformen wie beispielsweise Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen.“

Weiterführende Links und Hinweise:

Dazu bietet die GBK am 28. April um 18 Uhr eine Telefonkonferenz an. Eingeladen wird über die Kommunal-Liste. Ansonsten bei Interesse bitte in der Geschäftsstelle melden.

Kommunalpolitik und Coronavirus (update)

Viele kommunale Vertretungen stellen ihre Zusammenkünfte ein, Sitzungen werden abgesagt. Einige Sitzungen finden noch statt, in Turnhallen und mit möglichst großem Abstand voneinander.  Aber es ist jetzt schon absehbar, dass die meisten Sitzungen in der nächsten Zeit ausfallen werden. Auch kann es sein, das viele Kommunalpolitiker*innen wegen Krankheit oder Quarantäne nicht kommen können. Doch welche Möglichkeiten lässt die Kommunalverfassung zur Beschlussfassung? Mehr dazu im update Sonder-GBK-Rundbrief Nr. 117 update 2. April 2020.

Update: Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus

Da die Verordnung öfter aktualisiert wird verweisen wir an dieser Stelle nur noch auf die Seite der Landesregierung, deren Link ihr unten findet.

Die Verordnung enthält Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus. Sie gilt für alle Versammlungen, schränkt jedoch nicht das Selbstorganisationsrecht der kommunalen Selbstverwaltung ein.

Damit müssen die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen selbst überlegen, wie sie zusammenarbeiten und gleichzeitig die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Viele Entscheidungen lassen sich aufschieben bzw. können derzeit von den Verwaltungen nicht vorbereitet werden, da das Personal mit der Organisation der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviurs beschäftigt ist.

Von daher sollten sich die Vertretungen überlegen, wann es nötig ist, dass sie sich versammeln. Auch kann es hilfreich sein, Absprachen zu treffen über Regelungen, wie das Kontroll- bzw. Fragerecht der Kommunalvertreter*innen gewährleistet wird. So können Telefonkonferenzen eine Möglichkeit bieten, die entweder von Ausschüssen oder Fraktionsvorsitzenden wahrgenommen werden. Auch kann vereinbart werden, dass einzelne Fragen von Abgeordneten an alle Vertreter*innen per Mail beantwortet werden, damit alle auf dem gleichen Stand sind.

Mehrkosten, die im Haushalt nicht festgeschrieben sind, kann die Verwaltung durch überplanmäßige Ausgaben decken, die später in der Gemeindevertretung beschlossen werden. Dafür braucht es nicht eine sofortige Entscheidung der Kommunalvertretung.

Weitere Informationen:

Informationen des Bildungsministeriums zu Kitas und Schulen >>>
Verordnung zu Maßnahmen zur Eindämmung des Conona-Virus >>>

Kommunaltag 2020: Klimaschutz in Städten und Gemeinden

Voll war es am 22. Februar 2020 in der Hoffbauer-Stiftung als Klimaminister Axel Vogel die Ziele der Landesregierung verdeutlichte. Statt einer Reduzierung beim der Wärme gab es einen Anstieg um 33%. Die Energiestrategie des Landes Brandenburg 2030 als Grundlage sind in vielen Bereichen große Anstrengungen zu unternehmen, die jetzt gemeinsam in der Landesregierung und im Dialog mit der Zivilgesellschaft festgesetzt werden müssen.

Dr. Fritz Reusswig von Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung gab einen Überblick über die Anstrengungen Brandenburger Städte und Gemeinden. Konkretisiert hat das die Leiterin der Koordinierungsstelle Klimaschutz in Potsdam Frau Cordine Lippert. Die Herausforderung für eine Bündnisgrüne Fraktion stellte der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt in Potsdam, Andreas Walter, dar.

Der Klimaschutzmanager René Tettenborn erläuterte am Beispiel von Rehfelde die Möglichkeiten kleinerer Kommunen. Am Nachmittag gab Oliver Reif- Dietzel eine Übersicht über die Kommunalrichtlinie beim Service und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz.

In zwei Arbeitsgruppen wurde nachmittags konkret über den Klimaschutz in großen bzw. kleinen Städten gesprochen. Zwei weitere Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit der Vernetzung bündnisgrüner Kommunalpolitiker*innen.

Forderungen des Kommunaltag waren unter anderem die Verstetigung der Finanzierung von Klimaschutz statt einer weiteren Finanzierung von Modellen. Außerdem sollte Klimaschutz als Pflichtaufgabe für die Kommunen festgeschrieben werden. Eine weitere Herausforderung ist der Weiterbetrieb von Alt- Anlagen.

Bei der Vernetzung wünschen sich die Kommunalpolitiker*innen eine größeren Austausch über Anträge und Informationen zu aktuellen Themen. Auch wurde über weitere Instrumente der digitalen Zusammenarbeit gesprochen.

Kommunaltag 2020: Klimaschutz in Brandenburger Städten und Gemeinden

Kommunaltag Brandenburg 2020

Vorschläge für weitere Links gerne an uns senden. Alle anderen Prästentationen stehen den Teilnehmenden zur Verfügung und können bei der GBK Brandenburg angefragt werden.