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Nötige Reform der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen wurde abgesagt

Ein Kommentar von Thomas von Gizycki,
Haushaltspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hintergrund

Die Frage, wie die Steuereinnahmen des Landes zwischen den beiden Ebenen Land und Kommune, am gerechtesten verteilt werden, ist alle drei Jahre Gegenstand einer Untersuchung. Das letzte Gutachten hatte einen Reformbedarf vor Allem bei der Frage gesehen, wie die Gelder auf die Landkreise, die Städte und die Gemeinden aufgeteilt werden (horizontaler Ausgleich). Daher wurde 2019 dem neuen Gutachter aufgetragen hierfür Vorschläge zu machen.

Konkret ging es um:

  • Die Verteilung des Geldes zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Orten
  • Die Einwohnerveredelung
  • Die Höhe des Soziallastenausgleichs
  • Die Höhe des Jugendhilfelastenausgleichs
  • Den Demographie Faktor
  • Die Einwohnerveredelung von Verbandsgemeinden
  • Die Honorierung landesplanerischer Funktionen
  • Die Nivellierungshebesätze bei Ermittlung der gemeindlichen Steuerkraft.

Das Gutachten enthielt daher eine ganze Reihe interessanter Vorschläge, wie das Geld künftig zwischen den Kommunen gerechter aufgeteilt werden könnte. Denn die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Brandenburg sind sehr unterschiedlich. Der Finanzausgleich soll diese Unterschiede wenigstens teilweise ausgleichen, was aber immer schlechter gelingt.

Die Ergebnisse des Gutachtens und dessen Vorschläge wurden intensiv im FAG Beirat des Landes in dem Vertreter der Ministerien für Finanzen und Kommunales, der Landkreise und der Städte und Gemeinden sitzen diskutiert. Die jetzt Veröffentlichte Einigung ist äußerst Enttäuschend weil keine der gemachten Vorschläge übernommen werden sollen. Die nächste Überprüfung soll außerdem zwei Jahre später erfolgen, als eigentlich geplant. Alles bleibt also weitgehend wie es ist. Da aber allen klar ist, dass einige Gemeinden definitiv zu den Verlierern der geltenden Regelungen zähen, soll es für besonders finanzschwache Kommunen Extra-Hilfen geben. Diese „Schlüsselzuweisung Plus“ soll zunächst befristet gelten und wie genau sie aussieht, steht auch noch nicht fest. Außerdem sollen die investiven Schlüsselzuweisungen um 25 Mio. EUR angehoben werden, eine äußerst homöopathische Größe angesichts des Investitionsstaus bei den Kommunen.

Fazit

Die dringend nötige Reform der Finanzbeziehung zwischen dem Land und seinen Kommunen findet nicht statt. Weder hatten die Ministerien den Mut, sich gegen die kommunalen Spitzenverbände durchzusetzen, noch konnten diese eine Lösung für das auseinanderdriftende Wohlstandsgefälle der Städte und Gemeinden zwischen Berliner Umland und der Peripherie vorlegen. Eine wirkliche Stärkung der kleinen Städte in den ländlichen Regionen des Landes zu Lasten der wachsenden und wohlhabenden Gemeinden an der Berliner Stadtgrenze bleibt daher aus.

Grüne Forderung

Ein gerechterer Finanzausgleich, der gerade die ländlichen Regionen Brandenburgs besserstellt, wäre wichtig gewesen. Aus Grüner Sicht hätte es daher eine deutliche Abflachung der Einwohnerveredelung (je größer der Ort, desto mehr Geld gibt es pro Person vom Land) geben müssen. Kreisfreie Städte und Mittelzentren hätten dafür einen Ausgleich über den zentrale-Orte-Ansatz bekommen sollen. Ebenso wichtig wäre die Einführung eines Flächenfaktors für Landkreise und eine Anhebung und Umschichtung finanzieller Mittel vom Soziallastenausgleich in den Jugendhilfelastenausgleich gewesen. Die Anhebung der Investiven Schlüsselzuweisungen begrüßen wir, aber sie fällt zu gering aus. Anstatt zahlreiche Förderprogramme für kommunale Investitionen auf zu legen, die Aufwendig administriert werden müssen, sollte das Land den Kommunen das Geld direkt über diese Schlüsselzuweisungen geben.

Vereinbarung es Finanzministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden
Zukunft des Finanzausgleichs: Einigung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden erzielt