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Laut und Leise: Alternative Kommunalpolitik 3/20 gratis online

Vom Lärmaktionsplan und der Hörgesundheit über das Nachtleben bis zu Gehörlosen und Ungehörten in der Kommunal­politik: Die AKP spielt die Klaviatur von „Laut und Leise“ rauf und runter in diesem Schwerpunkt.

Weitere Themen:

  • Corona-Dossier
  • Die Einwanderungsgesellschaft nach Hanau – Gemeinsam gegen Rassismus
  • Kommunalwahlen in Bayern
  • Baugesetzbuch: Kein Nachschlag beim Flächenfraß
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Mobilität und Gender

Aufgrund der Corona-Krise stellt die AKP diesmal ihr Heft für alle Kommunalpolitiker*innen gratis online. Außerdem hat die Redaktion ein Portal zur Cocoran-Pandemie und Kommunalpolitik eingerichtet, in dem Informationsquellen gesammelt werden, die für die kommunalpolitische Arbeit besonders relevant sind. Zu finden ist es unter AKP Corona.

Heft-Download Laut und Leise, Inhaltsverzeichnis, Bestellmöglichkeit sowie Links auf Anträge unter Laut und Leise

Kommunales Notlagegesetz verabschiedet

Der Brandenburger Landtag hat gestern ein Notlagengesetz verabschiedet, um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen auch in Pandemie-Zeiten zu sichern. Damit kann das Ministerium des Inneren und für Kommunales eine Rechtsverordnung erlassen,der der Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen muss. Befristet ist das Gesetz bis Mitte des Jahres.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen Fraktion, Benjamin Rachke:

„Wir haben heute im Landtag die gesetzliche Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Parlamente in der momentanen Corona-Pandemie geschaffen – darüber bin ich sehr erleichtert. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Hoheit der Kommunalparlamente und die demokratischen Rechte und Strukturen auch auf dieser Ebene gewahrt bleiben. Zuletzt konnten Sitzungen durch die sich ausbreitende Pandemie vielerorts nur noch vereinzelt stattfinden. Dabei ist die Arbeit der Kommunalparlamente aktuell wichtiger denn je. Mit dem Beschluss erhalten die Kommunen nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern es wird auch das gesundheitliche Risiko für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger minimiert, da es erstmals möglich wird, andere Sitzungsformen wie beispielsweise Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen.“

Weiterführende Links und Hinweise:

Dazu bietet die GBK am 28. April um 18 Uhr eine Telefonkonferenz an. Eingeladen wird über die Kommunal-Liste. Ansonsten bei Interesse bitte in der Geschäftsstelle melden.

Kommunalpolitik und Coronavirus (update)

Viele kommunale Vertretungen stellen ihre Zusammenkünfte ein, Sitzungen werden abgesagt. Einige Sitzungen finden noch statt, in Turnhallen und mit möglichst großem Abstand voneinander.  Aber es ist jetzt schon absehbar, dass die meisten Sitzungen in der nächsten Zeit ausfallen werden. Auch kann es sein, das viele Kommunalpolitiker*innen wegen Krankheit oder Quarantäne nicht kommen können. Doch welche Möglichkeiten lässt die Kommunalverfassung zur Beschlussfassung? Mehr dazu im update Sonder-GBK-Rundbrief Nr. 117 update 2. April 2020.

Update: Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus

Da die Verordnung öfter aktualisiert wird verweisen wir an dieser Stelle nur noch auf die Seite der Landesregierung, deren Link ihr unten findet.

Die Verordnung enthält Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus. Sie gilt für alle Versammlungen, schränkt jedoch nicht das Selbstorganisationsrecht der kommunalen Selbstverwaltung ein.

Damit müssen die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen selbst überlegen, wie sie zusammenarbeiten und gleichzeitig die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Viele Entscheidungen lassen sich aufschieben bzw. können derzeit von den Verwaltungen nicht vorbereitet werden, da das Personal mit der Organisation der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviurs beschäftigt ist.

Von daher sollten sich die Vertretungen überlegen, wann es nötig ist, dass sie sich versammeln. Auch kann es hilfreich sein, Absprachen zu treffen über Regelungen, wie das Kontroll- bzw. Fragerecht der Kommunalvertreter*innen gewährleistet wird. So können Telefonkonferenzen eine Möglichkeit bieten, die entweder von Ausschüssen oder Fraktionsvorsitzenden wahrgenommen werden. Auch kann vereinbart werden, dass einzelne Fragen von Abgeordneten an alle Vertreter*innen per Mail beantwortet werden, damit alle auf dem gleichen Stand sind.

Mehrkosten, die im Haushalt nicht festgeschrieben sind, kann die Verwaltung durch überplanmäßige Ausgaben decken, die später in der Gemeindevertretung beschlossen werden. Dafür braucht es nicht eine sofortige Entscheidung der Kommunalvertretung.

Weitere Informationen:

Informationen des Bildungsministeriums zu Kitas und Schulen >>>
Verordnung zu Maßnahmen zur Eindämmung des Conona-Virus >>>

Waschbär, Kuh & Co: AKP 1/20 erschienen

Die Themen:

  • Dossier: Hate Speech, Antisemitismus und rechtsextreme Wahlwerbung
  • Drohnen im innerstädtischen Stadtraum – schaut nach oben
  • Gemeindefinanzen 2019: Die halbfetten Jahre sind vorbei
  • Personaluntergrenzen in der Psychiatrie
  • Kölner Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Inhaltsverzeichnis ist hier: http://www.akp-redaktion.de/2020/120_inhalt.pdf

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