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Kultur (er)leben: AKP 4/22 erschienen

Wie können Kultureinrichtungen inklusiver werden? Werden Kulturausschüsse überhaupt ernst genommen? Und wie gelingt Kulturpolitik in ländlichen Räumen? Mehr dazu im Schwerpunkt „Kultur (er)leben“ von AKP 4/22.

Weitere Themen:

  • Energie-Krise: Es wird eine harte Landung
  • Fernwärme-Anschlusspflicht für die Kernstadt Hannovers
  • Unterstützung für geflüchtete behinderte Menschen aus der Ukraine
  • Wohnungswirtschaft in der Ukraine-Krise
  • Grundsatzurteil zur Kalkulation von Gebühren: Das dürfte teuer werden

Einzelpreis: 11 Euro plus 1,40 Euro Versand, weitere Infos unter www.akp-redaktion.de

Nötige Reform der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen wurde abgesagt

Ein Kommentar von Thomas von Gizycki,
Haushaltspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hintergrund

Die Frage, wie die Steuereinnahmen des Landes zwischen den beiden Ebenen Land und Kommune, am gerechtesten verteilt werden, ist alle drei Jahre Gegenstand einer Untersuchung. Das letzte Gutachten hatte einen Reformbedarf vor Allem bei der Frage gesehen, wie die Gelder auf die Landkreise, die Städte und die Gemeinden aufgeteilt werden (horizontaler Ausgleich). Daher wurde 2019 dem neuen Gutachter aufgetragen hierfür Vorschläge zu machen.

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Bildet Banden für die Parität in Brandenburg: das Bündnis für Parität Brandenburg!

Ein Beitrag von Anna Emmendörfer, Bündnis für Parität Brandenburg

Der Frauenanteil in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte Brandenburgs liegt bei 27,6% (Bonk und Obinger, 2022). Gleichstellung in Brandenburg? Immer noch ein langer Weg!

Im Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg e.V. organisieren sich 25 Frauenorganisationen. Wir setzen uns für Geschlechtergerechtigkeit ein und fordern mehr Frauen in politischen Parlamenten. Zur Verwirklichung der Parität braucht es verschiedene Strategien. Die Gründung lokaler Paritäts-Netzwerke, die Sichtbarmachung von Frauen als Vorbilder in politischen Verantwortungspositionen, gezielte Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und die strategische Vorbereitung politischer Schritte gehören dazu. Letzteres passiert im Bündnis für Parität Brandenburg. Hier brauchen wir euch!

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AKP 3/2022: Handel und Gewerbe

In diesem Heft geht es um Wirtschaftsförderung, Handwerk und Nachhaltigkeit, um Gewerbe in der Stadt und die Transformation eines Industriestandorts. Es geht um das Messegeschäft nach Corona und die Nachnutzung eines Kaufhauses, um regionale Ernährungswirtschaft und Dorfläden.

Weitere Themen:

  • Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine – Erstmal ankommen
  • Energie-Krise – Kurz vor dem Überkochen
  • Region Hannover: Klimaanpassung klar kommunizieren
  • Gendersensible Sprache in der öffentlichen Verwaltung
  • Mein Recht als Ratsmitglied: Gleichbehandlung

Einzelpreis: 11 Euro plus 1,40 Euro Versand, weitere Infos unter www.akp-redaktion.de

Corona-bedingte Beschränkungen zu Sitzungen

Corona-bedingte Beschränkungen des Zutritts zu Sitzungen des Landtages und kommunaler Vertretungskörperschaften

Den Stadtverordnetenversammlungen, Kreistagen und Gemeindevertretungen haben über die Geschäftsordnung und das Hausrecht Möglichkeiten, den Zugang zur Sitzung und zum Tragen von Masken zu regulieren. Das ergibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst es des Brandenburger Landtages.

Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags Brandenburg ist mit der Prüfung der Frage beauftragt worden, ob Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen (sog. „2 G-Regeln“ und „3 G-Regeln“) auch für Sitzungen des Landtages und der kommunalen Vertretungskörperschaften eingeführt werden können. Hier werden die Fragen und kurze Auszüge wiedergegeben. Der Link zum gesamten Gutachten befindet sich am Ende des Textes.

Frage 1. Können die sog. 3 G-Zugangsbeschränkungen trotz einer fehlenden Regelung in einem förmlichen Parlamentsgesetz oder in einer Rechtsverordnung auch im Landtag Brandenburg oder in den kommunalen Vertretungskörperschaften wie etwa Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen verpflichtend für Mitglieder in dem jeweiligen Gremium für Sitzungen (auch Ausschusssitzungen) zur Anwendung gebracht werden, beispielsweise über das jeweilige Hausrecht?

Antwort
Vorsitzende kommunaler Vertretungskörperschaften können 3 G-Regeln in Ausübung ihrer Ordnungsgewalt nach § 37 Abs. 1 BbgKVerf erlassen. Das gleiche Recht steht den Kommunalvertretungen aus ihrer Geschäftsordnungskompetenz zu; hiernach erlassene Vorgaben haben dabei Vorrang und sind vom Vorsitzenden umzusetzen

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