Der Handlungsraum der Kommunen und Kreise wird durch die Brandenburger Kommunalverfassung festgelegt. Dazu gibt es weitere Fachgesetze, die beachtet werden müssen. Nur wenn diese Regeln bekannt sind, können sie für die eigenen Ziele genutzt werden.
Mitglieder im Kreistag, in der Stadtverordnetenversammlung oder der Gemeindevertretung, auch sachkundige Einwohnerinnen und Ortsbeiräte und -vorsteherinnen haben durch ihre Wahl besondere Rechte bekommen, um die Kommune zu gestalten. Diese Rechte werden in dieser Einführung vorgestellt.
Was ist in der ersten Sitzung zu beachten?
Was sind wichtige Themen in Vorgesprächen mit anderen Fraktionen und Mandatsträgerinnen? In einem weiteren Teil stellen wir Informationsquellen für politisch Engagierte in der Kommune vor und gehen auf die Frage ein, wie sich Kommunalpolitikerinnen vernetzen können.
Aktualisiert am 29. 6. mit Verweis auf das Rundschreiben des MIK zur Modernisierung der Kommunalverfassung