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Kommunaler Rettungsschirm für Brandenburger Kommunen

Kommunaler Rettungsschirm bietet Planungssicherheit für Städte und Gemeinden

Die Corona-Pandemie stellt Land und Kommunen auch finanziell vor große Herausforderungen. Städten und Gemeinden drohen Einnahmeausfälle von rund 604 Mio. Euro. Der Haushaltsausschuss des Landtags hat deshalb in seiner Sitzung einem Rettungsschirm von 580 Mio. Euro zugestimmt, den Landesregierung und kommunale Spitzenverbände vereinbart hatten, um die Kommunen finanziell zu entlasten.

Dazu sagt der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Thomas von Gizycki: „Das ist ein sehr gutes Ergebnis, mit dem die Städte und Gemeinden jetzt deutlich mehr Planungssicherheit für die Haushaltsaufstellungen haben. Die Verhandlungen liefen ergebnisorientiert und schneller ab als gedacht. Nun ist es wichtig, dass die konkreten Umsetzungsschritte zügig erfolgen, damit das Geld auch bald bei den Kommunen ankommt! Die Aufgabe, das Finanzausgleichsgesetz für alle Städte und Gemeinden im Land zukunftsfest auszugestalten, liegt allerdings noch vor uns.“

Heiner Klemp, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt: „Ich freue mich, dass wir damit die Auswirkungen der Pandemie für die Städte und Gemeinden soweit abfedern können, dass diese in die Lage versetzt werden, im geplanten Umfang weiter zu investieren. Gerade in Zeiten der Krise ist es der Kenia-Koalition wichtig, dass kommunale Aufträge für die regionale Wirtschaft weiter erteilt werden.“

Weiterführende Links und Hinweise:

Steuerschätzung: Einnahmeverlust von 14 % bei den Kommunen

Die regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzung ergeben für die Kommunen für dieses Jahr einen Einnahmeverlust von 350 Millionen Euro. Dazu kommen Einnahmeverluste aus Gebühren und Dienstleistungen, auf der anderen Seite höhere Aufwendungen. Das Land Brandenburg erwartet einen Einnahmeverlust von  3 Milliarden € bis 2024.

Anfang Juni will die Landesregierung ein Konzept erarbeiten zum Ausgleich dieser Verluste und der höheren Ausgaben.

Dazu erklärt der Finanzpolitische Sprecher der Bündnisgrünen Landtagsfraktion Thomas von Gizycki, „Ziel darf jetzt aber nicht sein, sich kaputtzusparen. Investitionen in nachhaltiges Wirtschaften, den Klimaschutz, den Gesundheits- und Bildungssektor, die Digitalisierung, den Umbau der Landwirtschaft sowie einen belastbaren öffentlichen Personennahverkehr werden nach der Krise noch wichtiger werden. Nur wegen Corona wartet die Klimakrise nicht. Das heißt für uns, dass nicht alles beim Alten bleiben kann. Wir werden uns in der Koalition jetzt zusammensetzen müssen und kritisch prüfen, was künftig nicht mehr finanzierbar ist.“

Der kommunalpolitische Sprecher und Vorstandsprecher der GBK Heiner Klemp fordert zum Schutzschirm für Kommunen der Bundesregierung:  „Ich begrüße, dass nun auch auf Bundesseite die Notwendigkeit gesehen wird, den von der Corona-Krise besonders betroffenen Kommunen unter die Arme zu greifen. Allein in Brandenburg schätzt der Städte- und Gemeindebund die Einnahmeausfälle der Kommunen auf bis zu 1 Mrd. Euro. Besonders wichtig ist mir, den Kommunen auch in den nächsten Jahren Investitionen in Bildung, Klimaschutz und Digitalisierung zu ermöglichen. Wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen könnten ansonsten zu einem Investitionsstopp führen, der in Folge weiter ausbleibender Einnahmen leicht in eine Abwärtsspirale mündet.“

Weitere Informationen:

Brandenburg fehlen bis 2024 über 3 Milliarden Euro Einnahmen | 47/2020 >>>
Der neue Kämmerer zum Schutzschirm >>>

Arbeitshilfe Bebauungsplanung vollständig überarbeitet

Die Arbeitshilfe Bebauungsplanung wurde nicht nur vollständig überarbeitet, sondern auch erweitert und der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Sie enthält praktische Hinweise zur Erstellung von Bebauungsplänen und bietet einen Überblick über die immer komplexer werdenden Fragestellungen und zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften im Bau- und Planungsrecht.

Städte und Gemeinden sowie die Genehmigungsbehörden waren auch diesmal bei der Themenauswahl dabei. So beschäftigt sich die Neuauflage mit den Themen Intensivtierhaltung und Digitalisierung (darunter XPlanung und Datenschutz) sowie mit den Möglichkeiten der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung nach § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch.

Die Bandbreite der Stichworte ist groß. Sie reicht von Abenteuer- und Bauspielplätzen, über Klimaschutz und Klimaanpassung in Bebauungsplänen bis hin zu Sondergebieten für Windkraftanlagen und zur Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen.

Arbeitshilfe Bebauungsplanung >>>

Kommunales Notlagegesetz verabschiedet

Der Brandenburger Landtag hat gestern ein Notlagengesetz verabschiedet, um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen auch in Pandemie-Zeiten zu sichern. Damit kann das Ministerium des Inneren und für Kommunales eine Rechtsverordnung erlassen,der der Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen muss. Befristet ist das Gesetz bis Mitte des Jahres.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen Fraktion, Benjamin Rachke:

„Wir haben heute im Landtag die gesetzliche Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Parlamente in der momentanen Corona-Pandemie geschaffen – darüber bin ich sehr erleichtert. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Hoheit der Kommunalparlamente und die demokratischen Rechte und Strukturen auch auf dieser Ebene gewahrt bleiben. Zuletzt konnten Sitzungen durch die sich ausbreitende Pandemie vielerorts nur noch vereinzelt stattfinden. Dabei ist die Arbeit der Kommunalparlamente aktuell wichtiger denn je. Mit dem Beschluss erhalten die Kommunen nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern es wird auch das gesundheitliche Risiko für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger minimiert, da es erstmals möglich wird, andere Sitzungsformen wie beispielsweise Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen.“

Weiterführende Links und Hinweise:

Dazu bietet die GBK am 28. April um 18 Uhr eine Telefonkonferenz an. Eingeladen wird über die Kommunal-Liste. Ansonsten bei Interesse bitte in der Geschäftsstelle melden.

Kommunalpolitik und Coronavirus (update)

Viele kommunale Vertretungen stellen ihre Zusammenkünfte ein, Sitzungen werden abgesagt. Einige Sitzungen finden noch statt, in Turnhallen und mit möglichst großem Abstand voneinander.  Aber es ist jetzt schon absehbar, dass die meisten Sitzungen in der nächsten Zeit ausfallen werden. Auch kann es sein, das viele Kommunalpolitiker*innen wegen Krankheit oder Quarantäne nicht kommen können. Doch welche Möglichkeiten lässt die Kommunalverfassung zur Beschlussfassung? Mehr dazu im update Sonder-GBK-Rundbrief Nr. 117 update 2. April 2020.