Von Thomas von Gizycki
Der Landtag Brandenburg hat mit folgender Begründung Notkredite von bis zu 2.000 Millionen EUR bewilligt: Aufgrund der infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eingetretenen Energieknappheit, der damit einhergehenden Vervielfachung der Energiepreise und der allgemeinen Inflation sowie der als Kriegsfolge aber auch aus anderen Gründen erneut angewachsenen Flüchtlingsbewegungen aus der Ukraine als auch aus anderen Herkunftsländern besteht eine außergewöhnliche Notsituation im Land Brandenburg für die Jahre 2023 und 2024.
Das bedeutet auch, dass diese Gelder nur für die Bekämpfung der genannten Gründe eingesetzt werden können. Die Koalition plant die Mittel grob auf die folgenden sechs Bereiche zu verteilen:
- Ergänzende Entlastungsmaßnahmen für Bürger*innen, insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen (230 Mio. EUR).
- Aufrechterhaltung öffentlicher Aufgaben, d.h. Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Sport, Gesundheit, Soziales (600 Mio. EUR).
- Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen; Transformationsprozesse hin zu einer CO2-armen Produktionsweise sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energien (400 Mio. EUR).
- Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten (150 Mio. EUR).
- Aufrechterhaltung, Ausbau und Modernisierung kritischer Infrastrukturen aufgrund veränderter Risiko- und Gefahrenlagen, insbesondere in Krisen- und Katastrophenfällen (120 Mio. EUR).
- Pauschale Vorsorge zur weiteren Bekämpfung der Energieknappheit, der inflationären Preisentwicklung sowie zur zusätzlichen Stärkung der Maßnahmen 1.-5. (500 Mio. EUR).
Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben sich jetzt auf konkrete Maßnahmen mit einem Gesamtvorlumen von 565 Millionen Euro verständigt, die sich auf verschiedenen der genannten Bereiche verteilen. Den Kommunen bekommen in einem ersten Schritt knapp 365 Millionen. Euro, die jetzt richtliniengesteuert, kennzahlenbasiert und pauschal an die Kommunen ausgezahlt werden. Bereits vom Finanzausschuss beschlossen wurde die Entlastung einkommensschwacher Familien von den Kitabeiträgen in Höhe von insgesamt 116,25 Millionen EUR (Bereich 1).
Was das genau heißt, wie die Kommunen damit wirklich zurechtkommen und vor Allem, ob die adressierten Ziele auch erreicht werden, bleibt abzuwarten. Da es jetzt schnell und unkompliziert gehen muss, halten wir das Vorgehen für gerechtfertigt. Sehr wichtig sind aber die Kontrolle und die Evaluation dieser Maßnahmen. Hierfür brauchen wir auch die Unterstützung der Akteure vor Ort.
Eine Auflistung des gesamten Brandenburg-Paktes findet sich hier.