19-21 Uhr, Online-Seminar
Mit Thomas Birk, Experte für Bildung und Jugend
Thomas Birk stellte die Kapitel des Gesetzes vor und ordnete diesen Erfolg der rot-schwarz-grünen Landesregierung ein. Brandenburg ist das erste Bundesland, dass ein Kinder- und Jugendgesetz verabschiedet hat. Er erläuterte die Herausforderungen, vor denen die Jungedämter stehen, wenn sie spätestens ab 2028 auch Anträge nach dem SGB IX bearbeiten müssen. Seine Empfehlung: diesen Prozeß schon so früh wie möglich zu beginnen.Dafür sind Beschlüsse des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlungen nötig. Besonders hob er hervor, dass Kinder- und Jugendbeteiligung nun immer mitgedacht und mitgeplant werden muss, auch auf Landesebene.
Janny Armbruster, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, ging in ihrem Statement auf die Verbesserungen für behinderte Jugendliche ein, die durch das Gesetz erfolgen.
Seit 1. August 2024 ist mit dem „Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen“ ein umfassendes Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz in Kraft getreten.
Es entstand auf Basis eines breiten Beteiligungsprozesses und bildet die neue Rechtsgrundlage der örtlichen und landesweiten Kinder- und Jugendhilfe, vieler Fachstellen und Gremien. Es stärkt die Beteiligungs- und Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen und setzt u.a. neue Schwerpunkte bei Inklusion und Prävention.