Zum Seminarangebot >>>

Kommunales Notlagegesetz verabschiedet

Der Brandenburger Landtag hat gestern ein Notlagengesetz verabschiedet, um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen auch in Pandemie-Zeiten zu sichern. Damit kann das Ministerium des Inneren und für Kommunales eine Rechtsverordnung erlassen,der der Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen muss. Befristet ist das Gesetz bis Mitte des Jahres.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen Fraktion, Benjamin Rachke:

„Wir haben heute im Landtag die gesetzliche Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Parlamente in der momentanen Corona-Pandemie geschaffen – darüber bin ich sehr erleichtert. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Hoheit der Kommunalparlamente und die demokratischen Rechte und Strukturen auch auf dieser Ebene gewahrt bleiben. Zuletzt konnten Sitzungen durch die sich ausbreitende Pandemie vielerorts nur noch vereinzelt stattfinden. Dabei ist die Arbeit der Kommunalparlamente aktuell wichtiger denn je. Mit dem Beschluss erhalten die Kommunen nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern es wird auch das gesundheitliche Risiko für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger minimiert, da es erstmals möglich wird, andere Sitzungsformen wie beispielsweise Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen.“

Weiterführende Links und Hinweise:

Dazu bietet die GBK am 28. April um 18 Uhr eine Telefonkonferenz an. Eingeladen wird über die Kommunal-Liste. Ansonsten bei Interesse bitte in der Geschäftsstelle melden.