Mit dem Kommunalrechtsreformgesetz hat der Brandenburger Landtag die Kommunalverfassung novelliert und dabei u.a. die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. Im Plenum hat der innenpolitische Sprecher und GBK-Vorsitzende Heiner Klemp dazu gesprochen.
„Ich habe unsere Kommunalverfassung einmal von diesem Pult aus als Gesamtkunstwerk bezeichnet. Das war im April 2021, als wir die ein Jahr zuvor als erstes Bundesland zunächst provisorisch eingeführten Möglichkeiten von Video-und Hybridsitzungen kommunaler Gremien in dauerhaft geltendes Recht überführt haben.

Bild: Peter- Paul Weiler
Der Respekt vor den vielen Menschen, Ehrenamtlichen wie Hauptamtlichen, die sich auf der kommunalen Ebene für das Wohl ihrer Städte und Gemeinden, ihrer Landkreise, ihrer Ortsteile, ihrer Ämter oder der Verbandsgemeinde engagieren, verbietet unüberlegte Änderungen an der Kommunalverfassung als der Grundlage ihrer Arbeit.