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Wie unterstützt das Land die kommunale Ebene in den nächsten Jahren?

von Thomas von Gizycki,
Finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Entwicklung der Kommunalen Finanzlage

Die Kassenkredite der Kommunen gingen in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt um weitere 128,1 Mio. Euro zurück. Die Verringerung geht – wie in den Vorjahren – vorrangig auf die drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt/Oder zurück. Aber auch der kreisangehörige Raum konnte erneut einen Rückgang in Höhe von 16,4 Mio. Euro verzeichnen.

Im Jahr 2021 wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg insgesamt einen Finanzmittelüberschuss von 357,1 Mio. Euro aus.

Die allgemeine Schlüsselmasse, das ist der Teil der Steuereinnahmen, die das Land den Kommunen überweist, hat sich in den letzten Jahren – u. a. auch infolge der stufenweisen Erhöhung der (allgemeinen) Verbundquote auf 22,43 Prozent und der Stärkungsbeträge des Kommunalen Rettungsschirms – auf über 2 Mrd. Euro erhöht. Die Steigerung im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr beträgt mehr als 160,8 Mio. Euro.

Das Land stellt Städten und Gemeinden im Zeitraum von 2019 bis 2023 außerdem Mittel zur Teilentschuldung durch Abbau von Kassenkrediten im Gesamtbetrag von bis zu rd. 250 Mio. Euro zur Verfügung. In den Jahren 2019 bis 2021 sind davon Zuweisungen in Höhe von rd. 142,4 Mio. Euro erfolgt.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen und Krisen wird der kommunale Finanzausgleich, mit dem das Land die Kommunen an den Steuereinnahmen beteiligt, bis 2026 weitgehend unverändert fortgeschrieben. Einiges ändert sich aber und die Flüchtlingsfinanzierung der Kommunen für die nächsten Jahre wurde neu geregelt.

©Greta Silvana Bone-Winkel

Kommunaler Finanzausgleich – allgemeine Schlüsselzuweisungen

Die investiven Schlüsselzuweisungen werden 2025 und 2026 um jeweils 25 Mio. Euro angehoben. Das Geld soll dabei aus der allgemeinen Schlüsselmasse entnommen werden. Damit soll vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen die kommunale Investitionstätigkeit unterstützt und weiter gestärkt werden.

Für die Einwohnerveredelung des Anteils der Verbandsgemeinde an den Schlüsselzuweisungen wird künftig die Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde maßgebend sein.

Gemeinden mit einer im Landesvergleich erheblich unterdurchschnittlichen Finanzkraft pro Kopf erhalten ab dem nächsten Jahr einen Zuschlag zu den Schlüsselzuweisungen. Damit sollen die im Landesvergleich finanziell schwächsten Städte und Gemeinden gestärkt werden. Das Instrument soll das Schlüsselzuweisungssystem am ‚unteren Ende‘ unterstützen; es aber nicht ersetzen. Diese Schlüsselzuweisungen Plus werden aus der allgemeinen Teilschlüsselmasse für Gemeindeaufgaben des Folgejahres finanziert. In der Diskussion ist derzeit noch ab welchen pro-Kopf-Einnahmen eine Gemeinde als besonders finanzschwach gilt und wie viel insgesamt umverteilt werden soll.

Flüchtlingsfinanzierung

Zur Bewältigung der Energie- und Gaspreissteigerungen sowie zur Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen haben sich Landesregierung und Kommunen darauf verständigt, dass von den durch den Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel insgesamt 52,5 Mio. Euro auf die Landkreise und kreisfreien Städte entfallen sollen. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten im Jahr 2023 somit zusätzlich zu den bereits für die Kosten in diesem Jahr vorgesehenen 50,0 Mio. Euro weitere 52,5 Mio. Euro. Die Landkreise erhalten davon 79,7 Mio. EUR und die kreisfreien Städte 22,8 Mio. EUR.

Kommunaler Ausgleichsfonds

Zum Ausgleich besonderen Bedarfs werden den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch in den kommenden Jahren Bedarfszuweisungen zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind vor Allem für

  1. Schuldendiensthilfen wegen Hochverschuldung,
  2. die Sicherstellung der Grundausstattung zur Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben,
  3. den Ausgleich besonderer Härten in Durchführung dieses Gesetzes und des Gemeindefinanzreformgesetzes,
  4. die Unterstützung bei der Durchführung unabweisbarer und unaufschiebbarer Investitionsmaßnahmen;
  5. die Unterstützung bei der Verwaltungsmodernisierung,
  6. die Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz,

Die Finanzmittel stehen vorrangig zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an freiwilliger kommunaler Selbstverwaltung denjenigen Kommunen zur Verfügung, die das Mindestmaß kommunaler Selbstverwaltung – trotz Ausschöpfung aller Einnahmeoptionen und sparsamster Wirtschaftsführung – nicht finanzieren können oder unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Brandenburg-Paket

Die Maßnahmen des Brandenburg-Pakets unterteilen sich in sechs Bereiche. Diese sind:

1.            Ergänzende Entlastungsmaßnahmen für Bürger*innen, insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen. Dies umfasst insbesondere die Kita- und Hortgebühren. Diese werden für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich gesenkt oder entfallen ganz. Zudem umfasst dies die Ausweitung der Wohngeldleistungen. (230 Mio. EUR).

2.            Aufrechterhaltung öffentlicher Aufgaben, d.h. Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Sport, Gesundheit, Soziales (600 Mio. EUR).

3.            Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen; Transformationsprozesse hin zu einer CO2-armen Produktionsweise sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Umfang von bis zu 400 Mio. Euro. Dies umfasst Maßnahmen für Kommunen und Unternehmen auf ihrem Weg hin zu mehr Klimaschutz, Energieeffizienz und -unabhängigkeit. Beispiele:
– Kommunale Projekte für Klimaschutz und Energieeffizienz für öffentliche Verwaltungen oder soziale Einrichtungen z.B. für Gebäudedämmung und PV-Anlagen. Zudem werden spezifisch Krankenhäuser bei Investitionen in grüne Energiegewinnung unterstützt.
– Klimaneutrale Wärmeversorgung in Kommunen und Stadtwerken: Wir helfen Kommunen beim Planen und Umsetzen beim Umstieg auf Erneuerbare und innovativer Techniken.
– Busse mit klimaneutralen Antrieb: Förderung für die Verkehrsunternehmen der Landkreise. Zusätzlich zu den kurzfristigen Entlastungen im Brandenburg-Paket für gestiegene Energiekosten werden mit dem neuen Transformationspaket zusätzlich 6,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt für eine klimaneutrale Verkehrsflotte.

4.            Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten (150 Mio. EUR).

5.            Aufrechterhaltung, Ausbau und Modernisierung kritischer Infrastrukturen aufgrund veränderter Risiko- und Gefahrenlagen, insbesondere in Krisen- und Katastrophenfällen (120 Mio. EUR).

6.            Pauschale Vorsorge zur weiteren Bekämpfung der Energieknappheit, der inflationären Preisentwicklung sowie zur zusätzlichen Stärkung der Maßnahmen 1.-5. (500 Mio. EUR).

Für jede aus diesem Brandenburg-Paket zu finanzierende Maßnahme muss der Zusammenhang mit der erklärten Notlage nachgewiesen werden. Der Finanzausschuss wird dies prüfen. Erst dann können die Gelder bewilligt werden.