Wir fordern Sie auf, die Forderungen des Deutschen Mieterbundes Land Brandenburg zu unterstützen und dahingehend auf die Landesregierung einzuwirken:
- Die Kappungsgrenzen- und die Mietpreisbegrenzungsverordnung werden für 5 Jahre fortgesetzt.
- Die Kappungsgrenzen- und die Mietpreisbegrenzungsverordnung erfassen alle Gemeinden des Landes Brandenburg, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
- Im Jahr 2024 erfolgt eine erneute Prüfung der Wohnungsversorgung.
- Für die Erstellung von Mietspiegeln ist eine Förderung für die Gemeinden zu etablieren.
- Das Gutachten zu den Verordnungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ist sofort freizugeben.
Mietsteigerungen bremsen, jetzt!
Begründung
Unsere Landesverfassung schützt in Art. 47 das Recht auf eine angemessene Wohnung. Deshalb muss für jeden Brandenburger Bürger und Einwohner eine Wohnung bezahlbar sein. Das Land ist verpflichtet, das mit geeigneten Maßnahmen sicher zu stellen. Eine Erhöhung der Miete von 15 Prozent in 3 Jahren ist mehr als genug. Bei Wiedervermietung mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Miete verlangen zu können, verschließt vielen Menschen die Möglichkeit eine angemessene Wohnung zu mieten.
Es ist keine geeignete Maßnahme am 31. Dezember 2020 die Kappungsgrenzen- und die Mietpreisbegrenzungsverordnung für Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten nicht fortzuführen.
Das gefährdet den sozialen Frieden.
Berlin hat einen Mietendeckel; die Bundesregierung hat gerade eine Verschärfung der Mietpreisbremse im BGB geschaffen; und das Land Brandenburg will die Kappungsgrenzen- und Mietpreisbegrenzungsverordnung nicht fortführen. Familien, Rentner, Alleinerziehende, Arbeitslose und Geringverdiener, Auszubildende und Studenten brauchen dringender denn je den Schutz dieser Verordnungen.
Das beauftragte Gutachten soll erst Ende November 2020 vom zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung frei gegeben werden.
Eine wirkliche Beteiligung des einzigen Interessenvertreters der Mieterinnen und Mieter, dem Mieterbund des Landes Brandenburg, war und ist offenbar nicht beabsichtigt.
Transparente Politik sieht anders aus.
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