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Bauwende- AKP 1/23 erschienen

Was tut sich im politischen Berlin und was muss sich dort noch tun? In diesem Rahmen zeigt der Schwerpunkt kommunale Handlungsfelder auf: Es geht um die nachwachsenden Rohstoffe Holz und Stroh sowie ums serielle Sanieren, um Konzeptvergaben und Gebäudeleitlinien, um Bündnispartner*innen wie das Handwerk oder die Architects For Future.

Weitere Themen:

  • Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel
  • Transparenz: Muster-Verhaltenskodex für Gemeinderatsmitglieder
  • Kommunale Haushalte 2023 – Schweres Fahrwasser
  • Schutz vor Lichtverschmutzung im Sternenpark Rhön
  • Mein Recht als Ratsmitglied: Öffentlichkeit

Lesen Sie aus diesem Heft:

Wie unterstützt das Land die kommunale Ebene in den nächsten Jahren?

von Thomas von Gizycki,
Finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Entwicklung der Kommunalen Finanzlage

Die Kassenkredite der Kommunen gingen in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt um weitere 128,1 Mio. Euro zurück. Die Verringerung geht – wie in den Vorjahren – vorrangig auf die drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt/Oder zurück. Aber auch der kreisangehörige Raum konnte erneut einen Rückgang in Höhe von 16,4 Mio. Euro verzeichnen.

Im Jahr 2021 wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg insgesamt einen Finanzmittelüberschuss von 357,1 Mio. Euro aus.

Die allgemeine Schlüsselmasse, das ist der Teil der Steuereinnahmen, die das Land den Kommunen überweist, hat sich in den letzten Jahren – u. a. auch infolge der stufenweisen Erhöhung der (allgemeinen) Verbundquote auf 22,43 Prozent und der Stärkungsbeträge des Kommunalen Rettungsschirms – auf über 2 Mrd. Euro erhöht. Die Steigerung im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr beträgt mehr als 160,8 Mio. Euro.

Das Land stellt Städten und Gemeinden im Zeitraum von 2019 bis 2023 außerdem Mittel zur Teilentschuldung durch Abbau von Kassenkrediten im Gesamtbetrag von bis zu rd. 250 Mio. Euro zur Verfügung. In den Jahren 2019 bis 2021 sind davon Zuweisungen in Höhe von rd. 142,4 Mio. Euro erfolgt.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen und Krisen wird der kommunale Finanzausgleich, mit dem das Land die Kommunen an den Steuereinnahmen beteiligt, bis 2026 weitgehend unverändert fortgeschrieben. Einiges ändert sich aber und die Flüchtlingsfinanzierung der Kommunen für die nächsten Jahre wurde neu geregelt.

©Greta Silvana Bone-Winkel

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Nötige Reform der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen wurde abgesagt

Ein Kommentar von Thomas von Gizycki,
Haushaltspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hintergrund

Die Frage, wie die Steuereinnahmen des Landes zwischen den beiden Ebenen Land und Kommune, am gerechtesten verteilt werden, ist alle drei Jahre Gegenstand einer Untersuchung. Das letzte Gutachten hatte einen Reformbedarf vor Allem bei der Frage gesehen, wie die Gelder auf die Landkreise, die Städte und die Gemeinden aufgeteilt werden (horizontaler Ausgleich). Daher wurde 2019 dem neuen Gutachter aufgetragen hierfür Vorschläge zu machen.

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Bildet Banden für die Parität in Brandenburg: das Bündnis für Parität Brandenburg!

Ein Beitrag von Anna Emmendörfer, Bündnis für Parität Brandenburg

Der Frauenanteil in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte Brandenburgs liegt bei 27,6% (Bonk und Obinger, 2022). Gleichstellung in Brandenburg? Immer noch ein langer Weg!

Im Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg e.V. organisieren sich 25 Frauenorganisationen. Wir setzen uns für Geschlechtergerechtigkeit ein und fordern mehr Frauen in politischen Parlamenten. Zur Verwirklichung der Parität braucht es verschiedene Strategien. Die Gründung lokaler Paritäts-Netzwerke, die Sichtbarmachung von Frauen als Vorbilder in politischen Verantwortungspositionen, gezielte Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und die strategische Vorbereitung politischer Schritte gehören dazu. Letzteres passiert im Bündnis für Parität Brandenburg. Hier brauchen wir euch!

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Corona-bedingte Beschränkungen zu Sitzungen

Corona-bedingte Beschränkungen des Zutritts zu Sitzungen des Landtages und kommunaler Vertretungskörperschaften

Den Stadtverordnetenversammlungen, Kreistagen und Gemeindevertretungen haben über die Geschäftsordnung und das Hausrecht Möglichkeiten, den Zugang zur Sitzung und zum Tragen von Masken zu regulieren. Das ergibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst es des Brandenburger Landtages.

Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags Brandenburg ist mit der Prüfung der Frage beauftragt worden, ob Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen (sog. „2 G-Regeln“ und „3 G-Regeln“) auch für Sitzungen des Landtages und der kommunalen Vertretungskörperschaften eingeführt werden können. Hier werden die Fragen und kurze Auszüge wiedergegeben. Der Link zum gesamten Gutachten befindet sich am Ende des Textes.

Frage 1. Können die sog. 3 G-Zugangsbeschränkungen trotz einer fehlenden Regelung in einem förmlichen Parlamentsgesetz oder in einer Rechtsverordnung auch im Landtag Brandenburg oder in den kommunalen Vertretungskörperschaften wie etwa Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen verpflichtend für Mitglieder in dem jeweiligen Gremium für Sitzungen (auch Ausschusssitzungen) zur Anwendung gebracht werden, beispielsweise über das jeweilige Hausrecht?

Antwort
Vorsitzende kommunaler Vertretungskörperschaften können 3 G-Regeln in Ausübung ihrer Ordnungsgewalt nach § 37 Abs. 1 BbgKVerf erlassen. Das gleiche Recht steht den Kommunalvertretungen aus ihrer Geschäftsordnungskompetenz zu; hiernach erlassene Vorgaben haben dabei Vorrang und sind vom Vorsitzenden umzusetzen

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