Zu unserem Seminar am 30. September 22 von 16-20 Uhr luden wir Bernd Herzog-Schlagk von Fuss e.V. und Petra Röthke-Habeck aus dem Umweltbundesamt zu einem Stadtspaziergang in Templin mit Diskussion ein. Während des Stadtspaziergangs kam es gezielt zu Diskussionen über gute und schlechte Beispiele der Straßenraumgestaltung für Fussverkehr und Aufenthaltsqualität. Die Beispiele waren verallgemeinerbar und auf Situationen in anderen Städten übertragbar. Weiterhin vorgestellt wurden Fußverkehrschecks und die GehCheck-App.
Bernd Herzog-Schlagk stellte eine vom ihm verfasste Expertise zu „Mobilität zu Fuß in Templin“ vor, die hier eingesehen werden kann:
Nach dem Stadtspaziergang zeigte Petra Röthke-Habeck in einem Kurzvortrag gelungene Beispiele aus anderen Kommunen. Präsentiert werden außerdem Ansätze für eine Fußverkehrsstrategie des Bundes, und -in Bezug auf Fußverkehr und Infrastruktur- Empfehlungen für Änderungen des Regelwerks.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung in der Gemeinde. Das Baugesetzbuch weist der Bauleitplanung diese Aufgabe als zentrales Element zu. Danach ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Zur rechtsverbindlichen Steuerung dieser Bodennutzung sieht das Bauplanungsrecht einen zweistufigen Aufbau der Bauleitplanung vor. Zunächst soll für das gesamte Gebiet der Gemeinde ein Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt werden. Mit Hilfe von relativ grobmaschigen Darstellungen soll dieser die Grundzüge der Boden- und Grundstücksnutzungen vorbereiten. Der FNP wird deshalb auch „vorbereitender Bauleitplan“ genannt. Auf der Basis des FNP erarbeiten die Kommunen – gewissermaßen als zweite Stufe der Bauleitplanung – je nach Erforderlichkeit für bestimmte Teilflächen des Stadtgebietes Bebauungspläne. Diese sollen mit flächenscharfen Regelungen die Nutzung des Planungsgebietes rechtsverbindlich leiten. Bebauungspläne werden deshalb „verbindliche Bauleitpläne“ genannt. In einem Online-Seminar am 16.09.22 ging Rainer vom Lehn folgenden Fragen nach: Welchen Einfluss können kommunale Fraktionen auf diese Prozesse nehmen?Welche Möglichkeiten der Umsetzung des Klimaschutzes und für Maßnahmen des Klimaschutzes sind möglich? Rainer vom Lehn ist Dipl. Ing. Landschaftsplanung, Landschaftsarchitekt, MSc. im Real Estate Management, Lehrtätigkeit an der TU Berlin für Ökologie und Nachhaltigkeit im Studiengang REM, Fachbereichsleiter in einer Bauverwaltung.
Unser Kommunaltag am 10. September widmete sich mit einem ausgewogenem Mix aus Vorträgen mit Diskussion am Vormittag und Workshops am Nachmittag dem Thema „Zukunft Kommune“.
Mit Michael Kellner, MdB, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft
Mit dem Oster- und dem Sommerpaket forciert die neue Bundesregierung die Klimaneutralität. Beschleunigung und Anreize sollen helfen, erneuerbare Energien auszubauen. Die neuen Maßnahmen werden ab 2023 in Kraft treten. Wie bereiten sich die Städte und Gemeinden vor? Nach einem kurzen Input ging Michael Kellner auf Fragen ein.
Solidarische Kommune – Die Potenziale der Älteren nutzen und fördern
40 Prozent der brandenburgischen Einwohner*innen Brandenburgs sind älter als 60 Jahre. Tendenz steigend. Was erwarten diese Menschen und wie können Städte und Gemeinden von dieser Personengruppe profitieren? Wie also lässt sich „Älterwerden“ für Alle gewinnbringend ausgestalten? Antworten gaben Seniorinnen und Senioren selbst in der aktuellen Befragung des Landesseniorenbeauftragten „SeniorenDIALOG“. Und Kommunen müssen sich nicht nur auf die zunehmend älter Werdenden einstellen. Auch die Zahl der Menschen mit Behinderungen steigt. Vor welchen Herausforderungen stehen also Kommunen, wenn sie die soziale Teilhabe der Menschen mit Behinderung ermöglichen wollen? Janny Armbruster, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen stellte die Studie vor und stand für Fragen zur Verfügung.
Was erwarten junge Menschen von der Stadt? Was macht ein Dorf attraktiv für Jugendliche? Wie lassen sich ihre Interessen vertreten und ihr Engagement fördern? Anna Emmendörffer, ehem. Vorsitzende Grüne Jugend Brandenburg und ehemalige Fraktionsvorsitzende Teltow sowie Pauline Pautz, Filibert Heim vom Jugendforum Brandenburg gaben Antworten.
Nachmittags gab es drei Workshops zu verschiedenen Themen:
Workshop 1 Kommunen werden klimaneutral
Karl-Heinz Remmers, Dipl.-Ing., PV-Projekt GmbH Steffen Carls, Geschäftsführer der Stadtwerke Zehdenick Welche Anlagentypen für Photovoltaik auf Freiflächen gibt es? Welche Bewertungskriterien gibt es und worauf sollte geachtet werden? Welche Informationen stellt das Portal „Sonne Sammeln“ zur Verfügung?Was können Wärmenetze zum Energiesparen und zur Energiewende beitragen? Wie können konventionelle Wärmenetze umgebaut werden auf erneuerbare Energien?
Mit Janny Armbruster, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen und Andrea Kaufmann, Referentin für sozialräumliche pflegerische Versorgungsstrukturen, Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ) Was bedeutet der demographische Wandel für die Kommunen? Wie sehen senioren- und behindertenfreundliche Kommunen aus? Welche Infrastruktur wird benötigt, welche nachbarschaftlichen Konzepte gibt es?
Workshop 3 Bilanz und Ausblick der Fraktionsarbeit
Mit Alexandra Pichl, Landesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen und Fraktionsvorsitzende in Kleinmachnow Wie können Gemeindevertreter*innen und Stadtverordnete ihre Erfolge kommunizieren? Und welche Schwerpunkte werden für die nächsten 2 Jahre gesetzt? Wie lassen sich neue Menschen für die Kommunalpolitik begeistern, um bei der nächsten Kommunalwahl zu kandidieren? Hierzu erarbeitete Alexandra Pichl mit den Teilnehmenden Vorschläge.
In unserem Seminar am 22. Juni 2022 diskutierte Peter Finger am Beispiel Oberhavel über die Einführung eines Haushaltes, der sich anhand von Nachhaltigkeitskennzahlen steuern lasst. Für die Dokumentation zur Verfügung stellte Peter Finger uns u.a. das von ihm mit erarbeitete Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes zur Verfügung, sowie einen Projektbericht, der sich am Beispiel NRW mit dem Thema beschäftigt.
Corona-bedingte Beschränkungen des Zutritts zu Sitzungen des Landtages und kommunaler Vertretungskörperschaften
Den Stadtverordnetenversammlungen, Kreistagen und Gemeindevertretungen haben über die Geschäftsordnung und das Hausrecht Möglichkeiten, den Zugang zur Sitzung und zum Tragen von Masken zu regulieren. Das ergibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst es des Brandenburger Landtages.
Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags Brandenburg ist mit der Prüfung der Frage beauftragt worden, ob Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen (sog. „2 G-Regeln“ und „3 G-Regeln“) auch für Sitzungen des Landtages und der kommunalen Vertretungskörperschaften eingeführt werden können. Hier werden die Fragen und kurze Auszüge wiedergegeben. Der Link zum gesamten Gutachten befindet sich am Ende des Textes.
Frage 1. Können die sog. 3 G-Zugangsbeschränkungen trotz einer fehlenden Regelung in einem förmlichen Parlamentsgesetz oder in einer Rechtsverordnung auch im Landtag Brandenburg oder in den kommunalen Vertretungskörperschaften wie etwa Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen verpflichtend für Mitglieder in dem jeweiligen Gremium für Sitzungen (auch Ausschusssitzungen) zur Anwendung gebracht werden, beispielsweise über das jeweilige Hausrecht?
Antwort Vorsitzende kommunaler Vertretungskörperschaften können 3 G-Regeln in Ausübung ihrer Ordnungsgewalt nach § 37 Abs. 1 BbgKVerf erlassen. Das gleiche Recht steht den Kommunalvertretungen aus ihrer Geschäftsordnungskompetenz zu; hiernach erlassene Vorgaben haben dabei Vorrang und sind vom Vorsitzenden umzusetzen