Chancen und Risiken für die Kommune von Helmut Adamaschek
In vielen Gemeinden Brandenburgs sind zahlreiche Anfragen und Anträge zum Bau von Freiflächensolaranlagen (Solarparks) auf landwirtschaftlichen Flächen eingereicht. Für die Bewilligung von Solarparks sind die Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit verantwortlich. Im Gegensatz zu Windkraftanlagen gibt es keine Einschränkungen durch übergeordnete (Regional) Planungen. Bis 2015 durften Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur auf Konversionsflächen, auf versiegelten Flächen und auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden. Diese bestehende Flächenkulisse des EEG 2014 wurde erweitert und „benachteiligte Flächen“ (Anmerkung 1) wurden als für Photovoltaikanlagen nutzbare Flächen ergänzt. In Brandenburg können ca. 80% der landwirtschaftlichen Flächen als benachteiligt gelten.
Welche Faktoren erklären den „run“ auf Solarparks? Wesentlich ist, dass die Module für Solaranlagen effizienter und billiger geworden sind, die Gewinnerwartungen sind entsprechend gewachsen. Brandenburg bietet für Investoren besonders günstige Voraussetzungen: große zusammenhängende Flächen, dünn besiedelte Räume.
Die beantragten Anlagen beanspruchen immer größere Flächen. Waren Ackerflächen bis 2016 auf 20 Hektar begrenzt, nehmen die Flächen inzwischen gigantische Ausmaße an (bis 200 ha und mehr).
Welche Chancen und Risiken sind mit der Errichtung von Solarparks verbunden?
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